FAQ GO-Bio next
Wir haben für Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um GO-Bio next zusammengestellt.
Wir haben für Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um GO-Bio next zusammengestellt.
1. GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN
Can I apply in English?
Yes, the initial draft (Projektskizze) for the first phase can be written in English. The formal application (Antrag), which is submitted after the the first selection step based on the initial draft, must be written in German, whereby the detailed description of the work plan (Vorhabenbeschreibung) and the read deck may be written in English.
Passt mein Projekt besser zu GO-Bio next oder zu EXIST-Forschungstransfer?
Zur Förderrichtlinie EXIST-Forschungstransfer gibt es Abgrenzungskriterien, die erfüllt sein sollten, um eine Förderung bei GO-Bio next zu gewährleisten. Dabei müssen nicht alle Kriterien erfüllt sein. Projektskizzen, die das erste Kriterium erfüllen, sind i. d. R. passfähig für GO-Bio next.
Die Prüfkriterien lauten:
- Das Projekt hat einen durch lange Entwicklungszeiten bedingten hohen FuE-Gesamtfinanzbedarf: die beantragten Fördermittel für die erste Förderphase von GO-Bio next liegen i. d. R. oberhalb von 2,5 Mio. € und decken i. d. R. einen Entwicklungszeitraum von mehr als 2,5 Jahren ab.
- Das Projekt ist durch aufwändige, ressourcen- und zeitintensive Entwicklungsarbeiten zur Erhöhung der technologischen Reife und eine lange Verweildauer in einer TRL-Stufe gekennzeichnet. In der ersten Phase von GO-Bio next wird i. d. R. maximal die TRL-Stufe 5 erreicht (ausgehend von TLR-Stufe 3).
- Für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Technologie und nachhaltige Entwicklung der Ausgründung ist ein Projektteam von mehr als vier Personen notwendig.
- Das Projekt zeichnet sich dadurch aus, dass eine Vielzahl von Kompetenzen und regulatorisch komplexen entwicklungsrelevanten Arbeiten durch Unteraufträge, Coachings und Beratungen unter Einsatz von Fördermitteln i. H. v. mindestens 200.000 € abgedeckt werden müssen. Beispielhaft – aber nicht abschließend – zu nennen sind Aufträge für GMP-Pilotproduktion, GLP-Toxizitätsstudien, Coachings für Unternehmensentwicklung und unternehmerische Qualifizierung, regulatorische Beratung und Beratung zur Schutzrechtstrategie.
- Es besteht für die aufwändigen Entwicklungsarbeiten ein hoher Förderbedarf von mindestens 200.000 € für Sach- und Verbrauchsmittel (ggf. Investitionen).
- Passfähig für GO-Bio next sind insbesondere folgende beispielhaft, aber nicht ausschließlich, aufgeführten Forschungsbereiche der Lebenswissenschaften: Wirkstoff- und Impfstoffentwicklung, neuartige Plattformtechnologien für die Wirkstoffentwicklung, komplexe Medizinprodukte der Risikoklasse 3, In-Vitro-Diagnostika der Risikoklasse D, Companion Diagnostics (Begleitdiagnostik), Kombinationsprodukte aus Medizinprodukt und Arzneimittel.
Bei Projektideen, die nach Ihrer Einschätzung sowohl für EXIST-Forschungstransfer, als auch für GO-Bio next passfähig sein könnten, wird eine Förderberatung bei den zuständigen Projektträgern empfohlen.
Ist eine Bewerbung für die 2. Förderphase unabhängig von der 1. Förderphase möglich? Wenn ja, was sind die Voraussetzungen für einen Quereinstieg in die 2. Förderphase?
Ja, ein Quereinstieg in die 2. Förderphase ist durch Einreichung einer Projektskizze zu den jeweiligen Stichtagen am 15.03. und 15.09. jeden Jahres möglich – auch ohne das Durchlaufen der ersten Förderphase. Die Vorlage hierfür finden Sie hier.
Voraussetzungen für den Quereinstieg in die 2. Förderphase sind:
- Die Gründung des Unternehmens ist vor nicht länger als drei Jahren aus einer Hochschule oder Forschungseinrichtung heraus erfolgt.
- Die Nutzungsrechte für die wirtschaftliche Verwertung des FuE-Ansatzes liegen beim Gründungsunternehmen.
- Die geforderte Eigenbeteiligung für die geplanten Forschungsarbeiten kann aufgebracht werden.
- Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland vorhanden.
Gründungsteams, die eine erfolgreiche Förderung im Rahmen der Förderlinie EXIST-Forschungstransfer des BMWK durchlaufen haben, können sich über ein einstufiges Verfahren mittels Antrag (siehe auch unter "Welche Unterlagen muss ich nach erfolgreicher Skizzeneinreichung einreichen?") bewerben. Die Frist zur Vorlage der Anträge richtet sich nach dem Verlauf der ersten Förderphase und wird rechtzeitig bekannt gegeben. Die Vorlagen werden den betreffenden Teams nach Rücksprache mit den Verantwortlichen aus dem EXIST-Forschungstransfer zur Verfügung gestellt.
Wo kann ich die aktuell geförderten Projekte finden?
Aktuell geförderte Projekte finden Sie hier.
2. BEWERBUNG
Wie und bis wann kann ich mich bewerben?
Sie können die Projektskizze für die erste und zweite Förderphase zum 15.03. oder 15.09., 23:59 Uhr, in elektronischer Form über das easy-Online-Portal hochladen. Eine Unterschrift sowie eine postalische Einreichung sind nicht notwendig! Die Skizzenvorlagen finden Sie hier.
Bitte folgen Sie im Portal „easy-Online“ folgender Menüauswahl:
- Ministerium: BMBF bzw. Bundesministerium für Bildung und Forschung (gegebenenfalls Nutzungsbedingungen akzeptieren)
- Fördermaßnahme: Gründungsoffensive Biotechnologie (GO-Bio)
- Förderbereich: GO-Bio next: Skizzeneinreichung 1. Förderphase ODER GO-Bio next: Skizzeneinreichung 2. Förderphase
Sie können dort die Projektskizze im PDF-Format hochladen.
Bitte geben Sie in easy-Online als Skizzeneinreicher/in und bei „Ausführende Stelle“ Ihre Institution ein und bei Projektkoordination/-leitung Ihren Namen.
Die Laufzeit der Förderung beträgt i.d.R. 3 Jahre. Bitte geben Sie in „easy-Online“ als Skizzeneinreicher/in und bei „Ausführende Stelle“ Ihre Institution ein und bei Projektkoordination/-leitung Ihren Namen.
Können mehrere Personen als Projektleitende angegeben werden?
Leider nein. Das System lässt dies nicht zu. Die Handhabung innerhalb Ihres Teams ist Ihnen überlassen. Projektleitend sollte jedoch eine Person sein, die im weiteren Projektverlauf, z. B. bei der Ausgründung, eine Schlüsselrolle übernehmen wird.
Kann ein Projekt auch von mehreren Einrichtungen eingereicht werden?
Nein, Verbundprojekte können in GO-Bio next leider nicht umgesetzt werden. Sofern sich das Gründungsteam aus Personen mehrerer Einrichtungen zusammensetzt, sollte sich das Team für eine Einrichtung entscheiden.
Gibt es eine Skizzenvorlage?
Ja, diese finden Sie hier.
Kann ich mein Projekt erneut einreichen, falls es nicht zur Förderung ausgewählt wurde?
Ja, Sie können Ihre Projektskizze wiedereinreichen. In der Skizzenvorlage müssen Sie kurz darlegen, welche Änderungen Sie vorgenommen haben.
Welche Unterlagen muss ich nach erfolgreicher Skizzeneinreichung einreichen?
Nach Auswahl Ihres Projektes müssen Sie einen Antrag im easy-Online-Portal einreichen. Den Link erhalten Sie bei der Antragsaufforderung. Zusätzlich zu dem Antrag müssen Sie eine Vorhabenbeschreibung und eine Read-Deck einreichen. Die Vorlagen für beides erhalten Sie ebenfalls bei Antragsaufforderung.
3. AUSWAHLPROZESS
Nach welchen Kriterien werden die Projekte bewertet?
Die Bewertung der Skizze erfolgt nachfolgenden Kriterien:
- Eignung des Vorhabens im Sinne der Bekanntmachung/Erfüllung der Zuwendungs-voraussetzungen
- Innovationshöhe des FuE-Ansatzes
- Erreichter Entwicklungsstand des Vorhabens
- Angemessenheit der Analysen/Strategien zu eigenen und fremden Schutzrechten
- Wissenschaftlich-technische Qualität des Vorhabens, Umsetzbarkeit
- Qualifikation, Eignung und Zusammensetzung des Projektteams
- zusätzlich für Skizzen der ersten Förderphase: Wirtschaftliches Verwertungspotenzial und Ausgründungsperspektive
- zusätzlich in der zweiten Förderphase: Wirtschaftliches Verwertungspotenzial und Finanzierbarkeit nach Ende der Förderung
Die ausgewählten Skizzen werden zum Antrag aufgefordert und die Anträge mit Vorhabenbeschreibung und Read-Deck werden erneut bewertet.
Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien von einer Jury bewertet und geprüft:
- Innovationshöhe des Vorhabens
- Wirtschaftliches Verwertungspotenzial und Ausgründungsperspektive
- Qualifikation, Eignung und Zusammensetzung des Projektteams
- Qualität des FuE-Konzepts und der Beschreibung des Arbeits-, Zeit- und Meilensteinplans
- Nachvollziehbarkeit des Finanzierungsplans