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GO-Bio initial

Mit der Fördermaßnahme GO-Bio initial unterstützt das BMBF die Identifizierung und Entwicklung früher lebenswissenschaftlicher Forschungsansätze mit erkennbarem Innovationspotential.

Das Programm GO-Bio initial fördert die Identifizierung und Entwicklung früher lebenswissenschaftlicher Forschungsansätze mit erkennbarem Innovationspotenzial. © Adobe Stock/Ruan J/peopleimages.com

Das Programm GO-Bio initial fördert die Identifizierung und Entwicklung früher lebenswissenschaftlicher Forschungsansätze mit erkennbarem Innovationspotenzial. Im Rahmen der Projektdurchführung sollen die Forschungsresultate einen Reifegrad erreichen, der eine Weiterführung in anderen etablierten Programmen der Validierungs-, Gründungs- und Firmenkooperationsförderung, wie z. B. VIP+, EXIST-Forschungstransfer, KMU-innovativ oder GO-Bio next, ermöglicht. Übergeordnetes Ziel ist der lückenlose Transfer vielversprechender Ideen in die Anwendung.

Mit GO-Bio initial das Fenster für den Transfer in die Wirtschaft öffnen

Die meisten FuE-Fördermaßnahmen setzen bereits zum Projektstart umfangreiche Vorarbeiten und einen hohen Konkretisierungsgrad voraus, der in frühen Phasen des Innovationsgeschehens typischerweise noch nicht gegeben ist. Am Anfang steht oft nur eine schemenhafte Vorstellung vom zu erreichenden Produkt oder der angestrebten Dienstleistung. Startpunkt der GO-Bio initial Förderung sind daher skizzenhafte Verwertungsideen, für die noch keine patentierte Technologie zur Realisierung vorhanden sein muss. Ebenso muss der Verwertungsweg zum Beginn der Förderung nicht final festgelegt sein, da dieser in einem frühen Innovationsstadium häufig noch nicht belastbar vorhersehbar ist.

Der zweiphasige Aufbau der Förderung setzt hier optimal an. In einer einjährigen konzeptionellen Sondierungsphase können die Forschungsteams Verwertungsideen schärfen sowie Markt- und Freedom-to-Operate (FtO-) Analysen durchführen. Erfolgreiche Sondierungsprojekte erhalten in einem zweiten Auswahlverfahren die Möglichkeit in die zweijährige Machbarkeitsphase überzugehen, um den technischen Proof-of-Principle zu erbringen.

Fit für den Markt werden

Um die Forschenden besser auf den Ergebnistransfer vorzubereiten und deren unternehmerische Kompetenzen zu stärken, beinhaltet die Machbarkeitsphase ergänzende Unterstützungsmaßnahmen wie die GründungsGespräche und das Bootcamp.

Auf dem Weg zur GO-Bio initial Förderung

Forschungsteams können einmal jährlich, jeweils zum 15. Februar, Projektskizzen einreichen.

Wer wird gefördert?

Als Einreichende, Leitende oder Teammitglieder der geförderten Forschungsprojekte kommen insbesondere Personen infrage, die sich in einer beruflichen Orientierungs- oder Umorientierungsphase befinden Das heißt einerseits Masteranden, Doktoranden oder Postdoktoranden, die sich eine Karriere abseits des klassischen Wissenschaftssystems vorstellen können (z. B. in einer Ausgründung oder der Industrie), und andererseits Berufserfahrene, die noch einmal etwas Neues wagen wollen.

Privatpersonen sind von einer Förderung grundsätzlich ausgeschlossen. Es besteht zwar die Möglichkeit, dass Privatpersonen eine Projektskizze einreichen. Als Privatperson müssen Sie aber nach positiver Begutachtung dieser Projektskizze an eine antragsberechtigte Institution wechseln.

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die Identifizierung und Weiterentwicklung lebenswissenschaftlicher Verwertungsideen, vorzugsweise aus den Bereichen „Therapeutika“, „Diagnostika“, „Plattformtechnologien“ und „Forschungswerkzeuge“, von ihrer konzeptionellen Ausgestaltung bis hin zur Überprüfung der Machbarkeit und möglicher Verwertungsoptionen.

Explizit ausgenommen sind Ideen, die sich primär der Bioökonomie zuordnen lassen.

Wie wird gefördert?

Die GO-Bio initial Förderung erfolgt in zwei Phasen. 

In der Sondierungsphase sollen die Forschenden aufbauend auf ersten wissenschaftlichen Erkenntnissen eine potenzielle Verwertungsidee ausarbeiten, eine Umsetzungsstrategie entwickeln und notwendige Partnerinnen und Partner identifizieren. In dieser primär konzeptionell ausgerichteten Phase fördert das BMBF ausschließlich Einzelprojekte an Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten. Das BMBF gewährt dabei bis zu 100.000 Euro (bei Hochschulen zuzüglich Projektpauschale). Förderfähig sind projektbezogene Personalaufwendungen (außer Stammpersonal), Reisekosten, Patentierungskosten, Sach- und Verbrauchsmittel für orientierende Voruntersuchungen (nur in begründeten Ausnahmefällen) sowie Unteraufträge an Dritte für beispielsweise Analysen und Beratung. Investitionen sind nicht förderfähig.

In der sich anschließenden Machbarkeitsphase sollen die Forschungsteams dann die Entwicklungsarbeiten bis zum „Proof of Principle“ durchführen. Das BMBF fördert Einzel- und Verbundprojekte mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Die Forschenden können Unternehmen als assoziierte Partner in die Machbarkeitsprojekte einbinden. Das BMBF gewährt bis zu 500.000 Euro für Einzelvorhaben und bis zu 1.000.000 Euro für Verbundvorhaben (bei Hochschulen zuzüglich Projektpauschale). Förderfähig sind projektbezogene Personalaufwendungen (außer Stammpersonal), Sach- und Verbrauchsmittel, Reisekosten, Patentierungskosten sowie Unteraufträge an Dritte für beispielsweise Analysen, Beratung, Weiterbildung und Coachings. Investitionen sind nur in begründeten Ausnahmefällen förderfähig. Ein Quereinstieg in die Machbarkeitsphase ist nicht möglich.